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Bestehende Förderprogramme aufgrund des Coronavirus


Aktuelle Förderprogramme

Überblick über alle Maßnahmen und Förderungen im Bereich Kultur in den verschiedenen Sparten.

Weitere allgemeine Informationen zu den Hilfen gibt es hier.

 

Überbrückungshilfe III Plus
Bedingungen der Überbrückungshilfe III Plus entsprechen der Überbrückungshilfe III. Dabei gibt es als Neuerung eine „Restart-Prämie“ für die Monate Juli bis September 2021, die Unternehmen im Zuge der Wiedereröffnung eine Personalkostenhilfe bietet. Die „Restart-Prämie“ kann alternativ zur Personalkostenpauschale beantragt werden.
Der Antrag ist ausschließlich über prüfende Dritte einzureichen.

NEU: Seit 15. November 2022 kann die Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe III Plus eingereicht werden.

Förderzeitraum: Juli bis Dezember 2021
Antragsfrist: 31. März 2022 (verlängert)

 

Überbrückungshilfe IV
Die Bedingungen der Überbrückungshilfe IV entsprechen weitgehend der Überbrückungshilfe III Plus, so können Unternehmen aus der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft zusätzliche Förderungen beantragen. Bei einer Erstantragsstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000€ pro Monat bzw. insgesamt bis zu 300.000€).
Unternehmen, die aus Gründen der Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet vom 1. bis 31. Januar 2022 die Überbrückungshilfe IV beantragen.

NEU: Seit 15. November 2022 kann die Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe IV eingereicht werden.

Förderzeitraum: 1. Januar bis 31. März 2022
Antragsfrist: 30. April 2022

 

Neustarthilfe Plus
Die Neustarthilfe Plus schließt mit höheren Vorschüssen an die Neustarthilfe an und umfasst die Förderzeiträume Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021. Damit richtet sich die Neustarthilfe Plus an Soloselbständige, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, deren wirtschaftliche Tätigkeiten in den Förderzeiträumen eingeschränkt ist.
Die Förderbedingungen der jeweiligen Förderzeiträume sind dabei identisch, müssen aber separat beantragt werden.

NEU: Verlängerung der Frist für das Einreichen der Endabrechnung für prüfende Dritte bis 31. März 2023.

Förderzeitraum: Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021
Antragsfrist: bis 31. März 2022

 

Kulturförderung der Landeshauptstadt München (auch in Nicht-Pandemie-Zeiten)